Aufgabenspektrum des Arbeitsministeriums
Zu unseren Aufgaben gehört die Begleitung der Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Arbeitsphasen - von der Ausbildung zur Berufstätigkeit über berufliche Wechsel bis hin zur Überwindung von Arbeitslosigkeit. Innerhalb dieser unterschiedlichen Phasen werden sowohl die Arbeitnehmerschutzrechte, also Arbeitschutz und Arbeitsrecht, als auch die Qualifizierung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von uns mitgestaltet. Die Hauptanliegen der Landesregierung und des Ministeriums sind der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Wir sind deshalb stolz, dass wir einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, dass Rheinland-Pfalz die drittniedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland hat.
Mit jährlich deutlich über 300 arbeitsmarktpolitischen Initiativen und Projekten bekämpfen wir die Arbeitslosigkeit und stärken das Potenzial von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Qualifikationsmaßnahmen nach dem Leitbild "Lebenslanges Lernen". Für benachteiligte Personengruppen geht es uns besonders darum, Ausgrenzung zu vermeiden und die Chancen auf Arbeitsmarktintegration zu wahren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können über Qualifizierung zudem ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Arbeitsmarktzugang und Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund sind in diesem Rahmen wesentliche Schwerpunkte, für die wir in Rheinland-Pfalz gute Ansätze und Netzwerke geschaffen haben. Die Arbeitsmarktpolitik greift auch für die Zivilbeschäftigten der ehemaligen Streitkräfte, die im Rahmen der Beschäftigungskonversion unterstützt werden. Das Land stellte im Jahr 2005 dafür rund 48 Millionen Euro inklusive der Mittel des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.
Innerhalb der Arbeitsmarktpolitik hat der Schwerpunkt "Jedem jungen Menschen (s)eine Chance" eine zentrale Bedeutung für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die Stärkung der beruflichen Qualifizierung für benachteiligte Jugendliche. Beim Ovalen Tisch von Ministerpräsident Beck zum Themenfeld Ausbildung und Jugendarbeitslosigkeit hat das Arbeitsministerium - gemeinsam mit anderen Ressorts der Landesregierung - mit der Initiative "Neue Chancen: 6000 plus für Jung und Alt" zusätzliche Impulse gesetzt, die laufende Maßnahmen wie Job-Füxe, Jugend-Scouts, Ausbildungsabbruchsvermeidung, Berufsorientierung, Elternarbeit und Vermeidung von Verschuldung, verstärken.
Neben der aktiven Arbeitsmarktpolitik gilt unser Interesse einer effizienten und solidarischen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung. Wir leisten deshalb einen eigenständigen Beitrag zum Gelingen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in den ARGEN in Rheinland-Pfalz und sorgen so dafür, dass Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II gute Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt erhalten. Ein wesentlicher Kommunikationsort dafür ist für alle rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktakteure der Arbeitsmarktbeirat von Ministerin Malu Dreyer.
Den beschäftigungspolitischen Herausforderungen begegnen auch wir mit der Stärkung von Zukunftsbranchen. So ist die Gesundheitswirtschaft zum Beispiel ein schnell wachsender Wirtschafts- und Arbeitsmarkt, den wir aktiv fördern. Im Gesundheitsbereich und in der Hauswirtschaft schaffen und erhalten wir aktiv Arbeits- und Ausbildungsplätze. Branchenunabhängig erstellen wir Planungsgrundlagen für Politik und Unternehmen.
Für innovative Unternehmen sind Arbeitsplätze, die zugleich sicher, gesund und wettbewerbsfähig sind, ein wichtiger Erfolgsfaktor. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für sie die zentrale betriebliche Ressource. Im Schwerpunkt "Humane Gestaltung der Arbeitswelt" unterstützen wir die Unternehmen in diesen Ansätzen. Dazu richten wir jährlich einen Arbeitsschutzpreis aus, mit dem Betriebe, die sich im Arbeitsschutz besonders engagieren, ausgezeichnet werden. Daneben fördern wir Projekte zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, zum alternsgerechten Arbeiten und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Humane Gestaltung der Arbeitswelt heißt für uns aber auch, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Interessenvertretung zu unterstützen. Daher haben wir eine "Kooperationsstelle Gewerkschaften" eingerichtet, die beim Ministerium angesiedelt ist.
Arbeitnehmerschutz in doppeltem Sinn ist auch der Ansatzpunkt für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. In all ihren Erscheinungsformen verzerren diese den Wettbewerb, vernichten sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und führen dazu, dass illegal Beschäftigte vielfach unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten. Wir haben deshalb bereits 1996 die Sonderkommission illegale Beschäftigung eingerichtet, in der alle maßgeblichen Akteure aus Rheinland-Pfalz vertreten sind. 2005 haben wir mit dem Bundesfinanzministerium, der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz und der Industriegewerkschaft BAU ein Bündnis zur Bekämpfung Illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit abgeschlossen.


