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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeberinnen /-gebern und Arbeitnehmerinnen /-nehmern geltende Recht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht allein wirtschaftlich abhängig. Sie können in der Regel auch nicht selbst bestimmen, wie sie ihre Arbeit gestalten und sind insoweit auch persönlich von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber abhängig. Zum Ausgleich dieser strukturellen Unterlegenheit als Vertragspartei bedürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines besonderen Schutzes, den das Arbeitsrecht gewährt. Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte). Darüber hinaus gelten einige arbeitsrechtliche Vorschriften kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung auch für arbeitnehmerähnliche Personen, wie z.B. in Heimarbeit Beschäftigte, die zwar in wesentlich geringerem Umfang persönlich abhängig sind als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jedoch wirtschaftlich abhängig und einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sind.

Es werden üblicherweise zwei Bereiche des Arbeitsrechts unterschieden:

  • Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin /-geber und Arbeitnehmerin /-nehmer. Es umfasst insbesondere Fragen der Gestaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, des Erholungsurlaubs, der Teilzeitarbeit, der Befristung von Arbeitsverträgen sowie des Kündigungsschutzes.
  • Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört die Unternehmensmitbestimmung und die betriebliche Mitbestimmung sowie das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht.

Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind das Europarecht ( Verordnungen und Richtlinien), Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie die Einzelarbeitsverträge.

Da im Arbeitsrecht bundeseinheitliche Regelungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im allgemeinen erforderlich sind, ist das Arbeitsrecht nahezu ausschließlich Bundesrecht. Der Bund hat von seiner Gesetzgebungskompetenz umfassend Gebrauch gemacht. Sie finden daher alle relevanten Informationen zum Thema Arbeitsrecht auf den Internetseiten des Bundesministeriums Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de).