Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind schwere Verstöße gegen die Grundlagen unseres Sozialstaats. Sie verhindern den Abbau von Arbeitslosigkeit und gefährden bestehende Arbeitsplätze. Sie erzeugen volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe. Auch wenn der Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht exakt beziffert werden kann, weil sich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ihrem Wesen nach einer exakten Erfassung entziehen, ist davon auszugehen, dass je 10. 000 verlorener Arbeitsplätze über 150 Millionen Euro Mindereinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen entstehen.
Neben den schädlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt schaden Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit dem Staat. Sie zerstören durch Steuerhinterziehung die fiskalische und durch Sozialabgabenbetrug die soziale Solidarität. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung führen durch das mit ihnen verbundene Lohndumping zu Wettbewerbsverzerrungen. Sie gefährden nicht nur einzelne gesetzestreue Betriebe, sondern das wirtschaftliche und soziale Gefüge ganzer Branchen und Regionen. Es ist auch wichtig zu sehen, dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschneiden und überdies der Verwilderung der Arbeitsbedingungen Vorschub leisten.
Die Gründe für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind vielfältig, sie liegen in der sozialen Not einzelner Menschen ebenso wie in der übersteigerten Gewinnsucht illegal agierender Arbeitgeber. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung breiten sich vor allem dort leichter aus, wo das Bewusstsein für die Illegalität dieser Verhaltensweisen in der Bevölkerung gering ausgebildet ist.
Um die sozial- und wirtschaftspolitische Ordnung aufrechtzuerhalten und en sozialen Schutz des einzelnen gewährleisten zu können, müssen wir Schwarzarbeit bekämpfen, wobei der Kampf gegen die Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung bei der Zollverwaltung gebündelt wurde. Unter dem neuen gemeinsamen Dach "Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)" nehmen deshalb seit 01.01.2004 rund 7000 Beschäftigte diese Aufgaben wahr. Sie sind bundesweit an 113 Standorten vertreten.
In Rheinland-Pfalz sind folgende 3 Hauptzollämter die zuständigen Ansprechpartner:
Für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal, Worms und für den Rhein-Pfalz-Kreis das Hauptzollamt Karlsruhe, Rüppurer Str. 3a, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721/3710-244, Fax 0721/3710-246, poststelle@hzaka.bfinv.de.
Für die Städte Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Landau, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Zweibrücken und für den Donnersbergkreis und die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz das Hauptzollamt Saarbrücken, Präsident-Baltz-Str. 5, 66119 Saarbrücken, Tel. 0681/501-6275, -6679, Fax 0681/501-6605, poststelle@hzasb.bfinv.de.
Für den verbleibenden Bereich liegt die Zuständigkeit bei dem Hauptzollamt Koblenz, Schloss Hauptgebäude, 56068 Koblenz, Tel. 0261/3908-319, Fax 0261/3908-257, poststelle@hzako.bfinv.de.
Sie finden alle weiteren relevanten Informationen zum Thema Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auf den Internetseiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

