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Gesundheitspolitik

Arzt misst Puls. © 2006 Fotos von Fotostudio Pfluegl

Unser Gesundheitssystem ist leistungsfähig und bietet den Versicherten eine hervorragende Medizin. Über 4,7 Millionen Beschäftigte leisten eine gute Arbeit in der Versorgung der Patientinnen und Patienten. Über 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden für Gesundheitsleistungen ausgegeben. Dies bestätigt den hohen Stellenwert, den Gesundheit für die Bürgerinnen und Bürger hat, ist aber zugleich Ansporn, für einen wirkungsvollen Einsatz der Finanzmittel und eine gute Qualität zu sorgen. Allein durch die Gesetzliche Krankenversicherung werden über 185 Mrd. Euro für die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt. Dieses Krankenversicherungssystem muss auch in Zukunft Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität bleiben. Dies bedeutet, dass den Versicherten unabhängig vom Einkommen die gleichen medizinisch notwendigen Leistungen zur Verfügung stehen müssen und die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit gezahlt werden. Das individuelle Krankheitsrisiko darf keine Rolle spielen. Das Sachleistungsprinzip muss den Einzelnen auch in Zukunft vor finanzieller Überforderung schützen. Die Arbeitgeber sind in die Verantwortung für ein wirtschaftliches Gesundheitswesen weiterhin einzubinden. Die Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt es zu bewahren und für die Zukunft zu sichern.

Aufgrund der Komplexität des Gesundheitswesens, in dem sich eine Vielzahl handelnder Personen mit ganz unterschiedlichen Interessen bewegt, sowie aufgrund sich stetig wandelnder Rahmenbedingungen, stellen Reformen im Gesundheitswesen eine Daueraufgabe dar. Die demographische Entwicklung, Fortschritte in der Medizin, Änderungen in den Lebensentwürfen und Beschäftigungsverläufen der Menschen, die wirtschaftliche Entwicklung, europäische Einflüsse, sich entwickelnde Qualitäts- oder Wirtschaftlichkeitsdefizite und nicht zuletzt das sich ändernde Gesundheitsverhalten der Bürgerinnen und Bürger: dies alles sind Einflussfaktoren, die auf das Gesundheitswesen und die Krankenversicherung einwirken und die von der Gesundheitspolitik aufgegriffen werden müssen. Um die Finanzierbarkeit der solidarischen Krankenversicherung angesichts der großen Herausforderungen auch in der Zukunft zu sichern, sind Reformen im Gesundheitssystem unerlässlich. Das Referat "Allgemeine Gesundheitspolitik" befasst sich mit den Zukunftsfragen der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens und begleitet die Reformprozesse auf Bundesebene aus rheinland-pfälzischer Perspektive.

Einen Schwerpunkt der Gesundheitspolitik der Landesregierung stellt die Gewährleistung der flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Versorgung dar. Im Fachreferat werden vor allem Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung koordiniert und vorangetrieben. Trotz der in Rheinland-Pfalz insgesamt guten Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten wird es zunehmend schwieriger, in ländlichen Regionen freiwerdende Arztsitze - besonders Hausarztsitze - wieder zu besetzen. Die Landesregierung setzt sich deshalb seit Jahren auf Bundes- und auf Landesebene für die Belange der Ärztinnen und Ärzte ein. So hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, um junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Tätigkeit als Hausärztin und Hausarzt zu gewinnen, schon im Oktober 2007 gemeinsam mit dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz einen Masterplan initiiert. Damit wollen wir zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten beitragen, um auch in Zukunft eine gute flächendeckende Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Dieser Masterplan wurde kürzlich weiterentwickelt. Die Internetseite www.hausarzt.rlp.de gibt Auskunft über die einzelnen Maßnahmen und über das bisher Erreichte.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Masterplans wurde unter anderem ein Förderprogramm vereinbart. Um das Arbeiten in ländlichen Regionen für Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver zu machen, stellt das Land insgesamt 400.000 Euro im Jahr bereit. Die Förderung ist besonders für Ärztinnen und Ärzte gedacht, die helfen, die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern, in denen es zunehmend schwieriger wird, freiwerdende Arztsitze wieder zu besetzen. In insgesamt 78 Verbandsgemeinden beziehungsweise verbandsfreien Gemeinden können Förderungen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in Anspruch genommen werden.

 

  • Hausärztin und Hausarzt in Rheinland-Pfalz
  • Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz
  • Förderprogramm hausärztliche Versorgung
  • Gesundheitsthemen von A bis Z

Ihre Ansprechpartner im Ministerium:

Dr. Albrecht Winkler (Referatsleiter)
Tel.: 06131/16-24 06
Fax: 06131/16 17-24 06
E-Mail: Albrecht.Winkler(at)msagd.rlp.de

Günter Bormann
Tel.: 06131/16-20 94
Fax: 06131/16 17-20 94
E-Mail: Guenter.Bormann(at)msagd.rlp.de

Anita Jahraus (Referatsassistentin)
Tel.: 06131 / 16-50 18
Fax: 06131 / 16 17-50 18
E-Mail: Anita.Jahraus(at)msagd.rlp.de