Ziel der Psychiatriereform in Rheinland-Pfalz ist es, bedarfsgerechte Hilfen für psychisch kranke Menschen dort anzubieten, wo sie leben und arbeiten. Ein erster Schritt war der Aus- und Aufbau von Tageskliniken und psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern, die wie die Fachkrankenhäuser eine Versorgungsverpflichtung für ihre Region erhalten. Die psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen erfolgt gleichfalls durch ein regional flächendeckendes klinisches und tagesklinisches Angebot.
Gleiches gilt für den komplementären Sektor. Bisher führte die Notwendigkeit einer Unterstützung für den psychisch kranken Menschen häufig zur Veränderung der Wohnform. Heimunterbringungen sollen jedoch zukünftig vermieden werden. Hier wurden tagesstrukturierende Angebote in Form von Tagesstätten mit Kontaktstellenfunktion geschaffen. Durch den Ausbau ambulanter Hilfeangebote und die Veränderung von Finanzierungsmodalitäten in der Sozialhilfe soll dem psychisch kranken Menschen der Verbleib im bisherigen Lebensumfeld ermöglicht werden. Dies wird durch die Flexibilisierung der Hilfen aber auch durch die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Versorgung der Menschen in ihrer Region erreicht. Zur individuellen Hilfeplanung und zur Gestaltung flexibler Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erhalten Sie weitere Informationen (Link zur Individuellen Hilfeplanung).
Der notwendige Reformprozess erfolgt im Trialog gemeinsam mit den Betroffen und den Angehörigen. Der Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen und der Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker sowie die regionalen Verbände sind Mitglied in allen psychiatrischen Gremien.

